Abfahrt! – Ist meine LKW-Arbeitsbühne sicher und korrekt vorbereitet?

Sie möchten sicher in der Höhe arbeiten? Dann führt der Weg direkt zu einer Arbeitsbühnen von mateco. Einfach über unser Online-Formular oder direkt bei Ihrer Ansprechperson gemietet, holen Sie Ihre Bühne am Tag des Einsatzes in einer unserer 60 Niederlassungen oder Mietstationen ab.

In diesem Blogbeitrag geht es um LKW-Arbeitsbühnen, die Sie selbst bedienen können – also Geräte mit einer Arbeitshöhe von bis zu 37 Metern. Für größere Höhen und komplexere Einsätze kommt einer unserer erfahrenen Bedienfahrer:innen zum Einsatz, der die Arbeitsbühne für Sie vor Ort steuert.

 

Start in der Niederlassung

Vor Ort erwartet Sie nicht nur eine heiße Tasse Kaffee zum Start in den Tag, sondern auch eine fachkundige Einweisung durch unsere Mitarbeiter:innen. Sie erhalten alle Informationen zur Bedienung Ihrer Bühne, einen Stellplatz für Ihr eigenes Fahrzeug – und bei Rückfragen zur Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten lohnt sich ein Blick in unseren passenden Blogbeitrag zur verspäteten Rückgabe.

Doch bevor es zum Einsatzort geht, möchten wir Ihnen noch ein paar wichtige Hinweise mitgeben – für eine sichere und regelkonforme Fahrt.

 

​​​​​​​LKW-Arbeitsbühne = Arbeitsmaschine, nicht Transportfahrzeug

Eine LKW-Arbeitsbühne gilt verkehrsrechtlich als „selbstfahrende Arbeitsmaschine“ – und nicht als klassisches Transportfahrzeug. Erkennbar ist dies auch an ihrem grünen Kennzeichen.

Das bedeutet: Die Nutzung ist ausschließlich auf den Arbeitszweck beschränkt, also das Heben von Personen mit Werkzeug und Material. Ein Transport von sperrigen Gütern, Baustellenmaterial, Essenslieferungen oder Abfall ist nicht zulässig.

Warum? Der Bühnenaufbau benötigt bereits einen Großteil der zulässigen Nutzlast. Material und Werkzeug dürfen nur in begrenztem Umfang mitgeführt werden. Bei einer Überladung von bereits 10 % befinden Sie sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit – mit möglichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg.

 

Was ist erlaubt – und was nicht?

Einige Bühnen verfügen über Anhängerkupplungen und dürfen einenhandelsüblichen Transportanhänger mitführen. Doch auch hier gilt:

  • Der Transport muss im direkten Zusammenhang mit dem Einsatzzweck der Bühne stehen.
  • Die „Handwerkerregelung“ (§ 1 Absatz 2 BKrFQG) sowie die EG-Verordnung Nr. 561/2006 sind zu beachten.
  • Es gelten weiterhin Fahrerlaubnis- und Ausstattungsanforderungen, z. B. kein Fahrtenschreiber nötig – aber nur, wenn das Fahrzeug korrekt genutzt wird.

Eine zweckentfremdete Nutzung als Transportfahrzeug stellt einen Verstoß dar. Entsprechende Kontrollen durch Behörden oder Vollzugsbeamte sind jederzeit möglich. Die Details dazu finden Sie auch in unseren AGB und Mietbedingungen.

 

Zurück zur Station – aber bitte sicher!

Bevor Sie nach Ihrem Einsatz zur Mietstation zurückkehren, denken Sie daran:
Alle losen Gegenstände müssen gesichert sein – etwa Pylonen, Unterlegplatten oder Schutzgitter. Eine nicht gesicherte Ladung kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden – Bußgeld und Punkte inklusive.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einer Kollegin oder einem Kollegen mit einem PKW begleiten, um zusätzliches Material und Werkzeug sicher zu transportieren. So bleibt Ihre LKW-Arbeitsbühne das, was sie sein soll: eine sichere und spezialisierte Arbeitsmaschine für Ihre Höhenprojekte.

 

Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt und angenehmes Arbeiten mit unseren Arbeitsbühnen! Jetzt in nur 3 Schritten online mieten: Zur Mietanfrage

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