Skip to main content

Arbeitsbühnen-Führerschein erforderlich

Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Regelungen und Richtlinien…! Wer kann da schon immer den Durchblick behalten was erforderlich ist, um alle Bestimmungen einzuhalten?

Seit dem Frühjahr 2024 sieht die „TRBS 1116“ vor, dass eine Qualifizierung von beauftragten Personen für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen erforderlich ist. Mit anderen Worten: ein Führerschein.

Machen Sie es sich einfach! Denn mit unserer PlatformCard oder IPAF PAL Card sind Sie immer auf der sicheren Seite: Unsere Schulungen sind nach DGUV-Grundsatz 308-008 sowie ISO 18878:2013 zertifiziert. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. Und mehr noch: Durch eine Schulung tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit der Arbeitsbühnen-Bediener bei.

Mehr Informationen und die Möglichkeit sich online zu einer Schulung anzumelden gibt es unter https://www.mateco.de/de/schulung