Es ist uns immer eine Freude, Sie an einem unserer rund 60 Standorte in ganz Deutschland begrüßen zu dürfen. Aber was sollten Sie bei der Abholung einer Arbeitsbühne zur Hand haben und welche Unterlagen bekommen Sie von uns als Vermieter ausgehändigt?

Insbesondere unsere LKW-Arbeitsbühnen für Selbstfahrer sowie Anhänger-Arbeitsbühnen werden von unseren Kunden nach vorheriger Anmietung meist selbstständig in unseren Niederlassungen und Mietstationen abgeholt. Dort profitieren Sie bei der Geräteübergabe von schlanken und routinierten Abläufen, damit Sie möglichst schnell und dennoch gut vorbereitet zu Ihrem Einsatzort durchstarten können.

Wie die Abholung genau abläuft und welche wenigen Dokumente Sie für eine reibungslose Übergabe Ihrer Arbeitsbühne griffbereit haben sollten bzw. von uns erhalten, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
 

Was wir von Ihnen benötigen:

  • Führerschein:

    Damit Ihre angemietete Arbeitsbühne im Straßenverkehr sicher bewegt werden kann, müssen wir überprüfen, dass Sie als Abholer über einen entsprechenden Führerschein verfügen. Das bedeutet zum Beispiel für LKW-Arbeitsbühnen bis 3,5 Tonnen den Führerschein der Klasse B bzw. für LKW-Arbeitsbühnen bis 7,5 Tonnen den Führerschein der Klasse CE, C1 oder größer.

  • Fahrzeugschein:

    Bei Abholung einer Anhänger-Arbeitsbühne mit dem eigenen Fahrzeug werfen wir außerdem einen Blick in Ihren Fahrzeugschein, um sicherzustellen, ob die entstehende Zugkombination zulässig ist.
     

Was Sie von uns bekommen:

  • Lieferschein:

    In diesem Dokument sind wichtige Rahmendaten zu Ihrer Anmietung festgehalten, z.B. der Mietzeitraum, das angemietete Gerät oder auch Ihre Führerschein-Nummer. Außerdem bestätigen Sie auf dem Lieferschein, dass Sie eine gründliche Einweisung in die Funktionsweise der angemieteten Maschine erhalten haben.

  • Übergabe-/Rücknahmeprotokoll:

    Das Übergabeprotokoll gibt Aufschluss über den Zustand des Geräts zum Zeitpunkt Ihrer Abholung. Auch eventuelle Vorschäden sowie mitgeliefertes Zubehör (z.B. Unterlegplatten oder Adapterkabel) werden im Übergabeprotokoll vermerkt. Das erleichtert uns die Prüfung des Geräts nach dessen Rückgabe und stellt sicher, dass Sie nicht für Schäden Ihrer Vormieter aufkommen müssen.

  • Rechnung:
    In der Rechnung sind transparent alle Positionen aufgeführt, die wir Ihnen für die Anmietung der Arbeitsbühne berechnen. Gerne senden wir Ihnen die Rechnung auch digital per E-Mail zu.
     

Abseits des nötigen aber überschaubaren „Papierkrams“ beantworten unsere kompetenten Kollegen bei der Geräteübergabe selbstverständlich alle Ihre Fragen zur Anmietung bzw. zur angemieteten Maschine. Und sollte es während Ihres Mietzeitraums zu unvorhergesehenen Pannen oder Problemen kommen, steht Ihnen unserer erfahrener Kundendienst rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 88 99 100 gerne zur Seite.

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