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Versichert – aber richtig: Was Sie bei Schadensfällen wissen sollten

Versichert – aber richtig:
Was Sie bei Schadensfällen wissen sollten
Stellen Sie sich vor: Sie sind mit einer Arbeitsbühne auf der Baustelle im Einsatz, alles läuft nach Plan – und plötzlich passiert es: Ein Ast bricht ab und beschädigt die Bühne. Unvorhersehbare Ereignisse können schnell große Kosten verursachen.
Damit Sie in solchen Situationen nicht allein dastehen, bietet Ihnen mateco eine klare und verlässliche Lösung: unseren Versicherungsschutz für gemietete Geräte. So wissen Sie genau, worauf Sie sich verlassen können – und behalten den Kopf frei für Ihr Projekt.
1. Versicherungsschutz – was ist gedeckt?
Wenn Sie im Mietvertrag ausdrücklich eine Versicherung vereinbaren, profitieren Sie von unserer Haftungsbegrenzung. Grundsätzlich deckt diese auch Schäden ab, die über die vertraglich festgelegte Haftungsgrenze hinausgehen. Gleichzeitig übernehmen wir die Abwicklung des Schadensfalls – Sie melden uns den Schaden (siehe Punkt 3), den Rest erledigen wir für Sie.
Folgende Risiken sind abgedeckt:
- Unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Geräten (Sachschäden)
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Wasserschäden oder Schäden durch Verschlammen bei Einsätzen auf Wasserbaustellen (nach vorheriger Zustimmung)
2. Was ist nicht versichert?
So umfassend die Haftungsbegrenzung ist – einige Fälle sind nicht abgedeckt. Dazu zählen unter anderem:
- Vorsätzlich verursachte Schäden oder grobe Fahrlässigkeit durch unsere:n Mieter:in
- Schäden durch Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Schäden während Seetransporten
- Verschmutzungen jeglicher Art
- Falschbetankung
- Kollisionen mit Höhenhindernissen (z. B. Brücken, Bäume)
- Schäden durch Missachtung unserer AGBs oder Instruktionspflichten
- Unberechtigte Weitervermietung oder Nutzung durch nicht eingewiesene Bediener
- Vermögensschäden (z. B. Ausfall- oder Transportkosten nach einem Schaden)
- Schäden durch Überbeanspruchung des Geräts
- Vorhersehbare Schäden
- Schäden an Reifen
3. Unfall – was ist zu tun?
Auch wenn man sorgfältig arbeitet – ein Unfall kann immer passieren. Wichtig ist dann, richtig und schnell zu reagieren, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt:
1️⃣ Schaden dokumentieren (Fotos, beteiligte Personen, vollständige Adresse)
2️⃣ Schaden an die zuständige Niederlassung oder den Kundendienst melden
3️⃣ Polizei rufen, bspw. bei einem Verkehrsunfall
4️⃣ Der Schaden wird intern geprüft
Gut versichert, gut geschützt
Eine Absicherung durch die mateco-Versicherung ist unkompliziert, zuverlässig und klar geregelt. So können Sie sich auf Ihr Projekt konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.
📌 Sind Sie bereit für die sichere Mietentscheidung?
Dann fragen Sie jetzt Ihren mateco Ansprechpartner nach der passenden Arbeitsbühne für Ihr nächstes Projekt! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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