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Haftungsbegrenzung – was Sie bei Schadensfällen wissen sollten

Haftungsbegrenzung – was Sie bei Schadensfällen wissen sollten
Im Arbeitsalltag kann es trotz sorgfältiger Planung zu Schäden an gemieteten Arbeitsbühnen kommen. Mit einer vertraglich vereinbarten Haftungsbegrenzung schaffen Sie Klarheit für den Schadensfall und wissen, worauf es im Ernstfall ankommt.
Stellen Sie sich vor: Sie sind mit einer Arbeitsbühne auf der Baustelle im Einsatz, alles läuft nach Plan – und plötzlich passiert es: Ein Ast bricht ab und beschädigt die Bühne. Unvorhersehbare Ereignisse können schnell große Kosten verursachen.
Damit Sie in solchen Situationen Klarheit haben, bietet mateco Ihnen mit der vertraglich vereinbarten Haftungsbegrenzung eine verlässliche Regelung für gemietete Geräte. So wissen Sie im Schadensfall, worauf Sie sich einstellen können, und behalten den Fokus auf Ihr Projekt.
1. Haftungsbegrenzung – was ist gedeckt?
Wenn Sie im Mietvertrag ausdrücklich eine Haftungsbegrenzung vereinbaren, gelten die vertraglich festgelegten Regelungen für bestimmte Schäden am gemieteten Gerät. Maßgeblich sind dabei die jeweils vereinbarten Bedingungen sowie die im Mietvertrag festgelegte Haftungsgrenze. Im Schadensfall unterstützen wir Sie außerdem bei der weiteren Abwicklung – wichtig ist, dass Sie den Schaden unverzüglich melden (siehe Punkt 3).
Folgende Risiken können im Rahmen der vereinbarten Haftungsbegrenzung berücksichtigt sein:
- Unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Geräten (Sachschäden)
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Wasserschäden oder Schäden durch Verschlammen bei Einsätzen auf Wasserbaustellen (nach vorheriger Zustimmung)
2. Haftungsbegrenzung – was ist nicht abgedeckt?
So umfassend die Haftungsbegrenzung ist – einige Fälle sind nicht abgedeckt. Dazu zählen unter anderem:
- Vorsätzlich verursachte Schäden oder grobe Fahrlässigkeit durch unsere:n Mieter:in
- Schäden durch Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Schäden während Seetransporten
- Verschmutzungen jeglicher Art
- Falschbetankung
- Kollisionen mit Höhenhindernissen (z. B. Brücken, Bäume)
- Schäden durch Missachtung unserer AGBs oder Instruktionspflichten
- Unberechtigte Weitervermietung oder Nutzung durch nicht eingewiesene Bediener
- Vermögensschäden (z. B. Ausfall- oder Transportkosten nach einem Schaden)
- Schäden durch Überbeanspruchung des Geräts
- Vorhersehbare Schäden
- Schäden an Reifen
3. Schadensfall – was ist zu tun?
Auch bei sorgfältiger Arbeit kann ein Schadensfall eintreten. Wichtig ist dann, schnell und richtig zu reagieren, damit der Vorgang zügig geprüft und bearbeitet werden kann.
1️⃣ Schaden dokumentieren
Halten Sie den Schaden möglichst vollständig fest – zum Beispiel mit Fotos, Angaben zu beteiligten Personen und der vollständigen Adresse des Einsatzortes.
2️⃣ Schaden umgehend melden
Informieren Sie bitte direkt die zuständige mateco Niederlassung oder unseren Kundendienst.
3️⃣ Polizei hinzuziehen, wenn erforderlich
Zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, Diebstahl oder anderen relevanten Schadensereignissen.
4️⃣ Prüfung des Schadensfalls
Anschließend wird der gemeldete Schaden intern geprüft und die weitere Abwicklung eingeleitet.
Klar geregelt – im Schadensfall gut vorbereitet
Eine vertraglich vereinbarte Haftungsbegrenzung schafft Transparenz und gibt Ihnen Orientierung für den Schadensfall. So wissen Sie, welche Regelungen gelten und welche Schritte im Ernstfall wichtig sind.
So können Sie sich auf Ihr Projekt konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.
📌 Sind Sie bereit für die sichere Mietentscheidung?
Dann fragen Sie jetzt Ihren mateco Ansprechpartner nach der passenden Arbeitsbühne für Ihr nächstes Projekt! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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