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Lexikon

Arbeitsbühnenlexikon

Führerschein

Um Arbeitsbühnen mit einem zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrwerk (Straßengeräte) im öffentlichen Verkehrsraum bewegen zu dürfen, muss der Fahrer eine entsprechend gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) vorweisen. 

Für kleinere LKW-Arbeitsbühnen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t ist ein Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) ausreichend. Gleiches gilt für den Transport von Anhänger-Arbeitsbühnen, solange der Gesamtzug (also Fahrzeug plus Anhänger) die zulässigen 3,5 t nicht überschreitet. Für das Fahren einer größeren LKW-Arbeitsbühne ist je nach Größe und Gewicht der Maschine ein Führerschein der Klassen C oder C1 erforderlich. 

Ab einer bestimmten Arbeitshöhe können LKW-Arbeitsbühnen bei mateco ausschließlich mit fachkundigem Bedienpersonal angemietet werden.